Häufige Fragen (FAQ) und Pflegelexikon

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Sie haben Fragen zu verschiedenen Begriffen und Themen rund um die Pflege? Wir helfen Ihnen gerne weiter! Hier haben wir einige wichtige Begriffe und häufig gestellte Fragen zusammengestellt.
Nicht das Richtige dabei? Dann helfen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch, am Telefon oder per E-Mail weiter.

Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Das Pflegelexikon

Jede Pflegebedürftigkeit bedeutet zunächst einmal eines: viele offene Fragen. Darum steht in der Stiftung Haus Lindenhof die Beratung an erster Stelle. In jedem unserer Pflegeheime werden Sie kostenlos, kompetent und unverbindlich beraten. Dabei werden z.B. Fragen zu Kosten und Anträgen beantwortet aber auch ein Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten wie häusliche Pflege, Tagespflege, stationäre Pflege sowie Kurzzeit- und Verhinderungspflege gegeben.

Kurzzeitpflege kommt für Menschen in Frage, die pflegebedürftig werden, z.B. nach einem Unfall oder einer Erkrankung und für die entweder die Möglichkeit besteht, nach einiger Zeit wieder selbstständig leben zu können, die vorübergehend nicht im privaten Umfeld gepflegt werden können oder die auf eine dauerhafte Aufnahme in ein Pflegeheim warten. Eine Kurzzeitpflege findet immer stationär in einem Pflegeheim statt.

Im Gegensatz zur Kurzzeitpflege steht die Verhinderungspflege nur für Menschen zur Verfügung, die bereits seit mindestens sechs Monaten in einen Pflegegrad eingestuft sind und häufig in der Familie gepflegt werden. Wenn die normalerweise pflegende Person, z.B. Ehepartner:in oder Kind, verhindert ist durch Krankheit, Urlaub oder beruflich, dann kann im Rahmen der Verhinderungspflege entweder die Pflege zuhause durch einen ambulanten Pflegedienst oder in einem Pflegeheim sichergestellt werden.

In der vollstationären Pflege werden Menschen in einem Pflegeheim rund um die Uhr betreut.
Tags und Nacht sind Pflegefachkräfte anwesend und versorgen pflegebedürftige Menschen mit allem, was sie benötigen. Die vollstationäre Pflege kann Menschen, die nur noch im Bett liegen können, genauso betreuen wie Menschen mit stark vorangeschrittener Demenz. Aber auch Menschen mit anderen körperlichen oder geistigen Einschränkungen sind oft in der vollstationären Pflege gut aufgehoben. Hier sind sie nicht allein, haben Ansprache, erleben Gemeinschaft und werden medizinisch und physisch gut versorgt.

In die Tagespflege kommen Menschen mit Pflegebedarf, die zu Hause leben und dort z.B. von Angehörigen oder durch einen ambulanten Pflegedienst betreut werden, die den Tag jedoch in Gesellschaft verbringen möchten. In der Tagespflege stehen Beschäftigung und geistige Anregung im Vordergrund, doch natürlich kümmern sich Pflegekräfte auch um die körperlichen Bedürfnisse. In der Regel werden Menschen morgens von einem Fahrdienst zuhause abgeholt und am Nachmittag wieder nach Hause zurückgebracht. In der Tagespflege erleben sie Freizeitgestaltung, gemeinsame Mahlzeiten und Gesellschaft.

Betreutes Wohnen ist zunächst eine Wohnform, mit der Möglichkeit, Betreuungsleistungen zusätzlich zu buchen. Wohnungen des Betreuten Wohnens befinden sich im Idealfall direkt neben bestehenden Pflegeeinrichtungen. Bewohner:innen mieten oder erwerben eine eigene, allein bewohnte Wohnung mit der Option, bei Bedarf auf Leistungen der Pflegeeinrichtung zurückgreifen zu können. Das können z.B. die Teilnahme an Mahlzeiten oder Aktivitäten des Pflegeheims sein. Meist verfügen die Wohnungen über einen Notruf, mit dem z.B. nach einem Sturz auf Knopfdruck Helfer:innen alarmiert werden. Die Wohnungen sind barrierefrei eingerichtet und falls eine Pflegebedürftigkeit entsteht, kann ein ambulanter Pflegedienst beauftragt werden, der in die Wohnung kommt.

In einer ambulant betreuten Senioren-Wohngemeinschaft mieten bis zu zwölf Personen mit Pflegebedarf ein Zimmer mit eigenem Bad in einer barrierefreien Wohnung. Rund um die Uhr steht eine Präsenzkraft als Ansprechperson bereit, die zudem hilft, den Tagesablauf zu strukturieren, die hauswirtschaftlichen Aufgaben übernimmt und die Mitbewohner:innen aktiviert. Es wird gemeinsam gekocht und gegessen; jeder hat die Möglichkeit, sich nach seinen Fähigkeiten einzubringen und auch die Einbeziehung der Angehörigen ist erwünscht. Besonders Menschen mit demenziellen Erkrankungen profitieren von dem hohen Grad der Gemeinschaft in der WG und erhalten sich dadurch häufig über längere Zeit kognitive und physische Fähigkeiten.

Unter häuslicher Pflege versteht man die Pflege von Menschen in ihrem eigenen Zuhause. Die häusliche Pflege kann, je nach Fähigkeiten der zu pflegenden Person, umfassend sein oder sich nur auf bestimmte Lebensbereiche beziehen. Kleine Hilfestellungen wie Einkaufen, Lieferung von Mahlzeiten oder Hilfe bei der Medikamentengabe fallen genauso darunter wie Unterstützung bei oder Durchführung der Körperpflege. Die häusliche Pflege kann durch die Angehörigen, durch einen ambulanten Pflegedienst oder durch eine Kombination beider erfolgen.

Pflegelexikon: Finanzierung der Pflege

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Pflegekassen sind Träger der sozialen Pflegeversicherung. Sie sind selbstständige Körperschaften des öffentlichen Rechts unter staatlicher Aufsicht. Pflegekassen finanzieren für ihre Versicherten Leistungen der Pflegeversicherung wie Geld-, Sach- und Kombinationsleistungen. Pflegekassen sind darüber hinaus auch Dienstleister, sie bieten z.B. Schulungen und Pflegekurse für Pflegepersonen an und informieren und beraten Versicherte darüber, auf welche Leistungen sie Anspruch haben.

Entgelte, die für stationäre Pflegeleistungen bezahlt werden, nennt man Pflegesätze. Ihre Höhe und Laufzeit vereinbaren der Träger der Pflegeeinrichtung und die Leistungsträger (Pflegekasse, Träger Sozialhilfe) miteinander. Der Pflegesatz umfasst die Vergütung für Pflegeleistungen, medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung in einer Pflegeeinrichtung. Dieser Pflegesatz ist von der Person, die in der Pflegeeinrichtung wohnt oder seinem Kostenträger (Sozialamt) zu entrichten.

Der Pflegegrad bemisst sich nach den bestehenden Einschränkungen der Selbstständigkeit bzw. der Fähigkeiten der betroffenen Person. Die Beurteilung, welcher Pflegegrad zutrifft, findet nach Kriterien wie z.B. Mobilität oder Selbstversorgung statt und wird durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen durchgeführt. Dabei werden die Kriterien unterschiedlich gewichtet, zur Begutachtung wird ein Punktesystem genutzt. Je stärker die Selbstständigkeit bzw. die Fähigkeiten beeinträchtigt sind und je umfassender der dadurch entstehende Hilfebedarf ist, desto höher fällt der Pflegegrad aus.

Um Leistungen der Pflegeversicherung zu beantragen, müssen Sie sich an die Krankenkasse der zu pflegenden Person wenden. Ein Antrag ist nicht aufwändig und formlos möglich. Rufen Sie an, schreiben Sie eine Mail oder einen Brief.

Fachliches

detailliert

Demenz ist die häufigste Form der Alzheimererkrankung, sie ist eine unheilbare Störung des Gehirns. Durch das Absterben von Nervenzellen im Gehirn werden Menschen mit Alzheimer zunehmend vergesslich, verwirrt und orientierungslos. Auch im Rahmen einer Parkinsonerkrankung oder als Folge eines Schädel-Hirn-Traumas kann es zu einer Demenz kommen. Demenz ist also nicht gleichbedeutend mit Alzheimer und nicht jeder Mensch mit einer Demenz leidet an Alzheimer. Das Risiko an Morbus Alzheimer zu erkranken, steigt mit dem Alter.

Im Mittelpunkt der palliativen Pflege steht die größtmögliche Erhaltung der Lebensqualität. Dazu gehören die Vermeidung oder Verringerung von Schmerzen und ein hohes Maß an Wohlbefinden bei Menschen, für die keine Heilung möglich ist und die häufig nur noch eine kurze Lebenserwartung haben. Palliative Pflege ist besonders in Hospizen und Krankenhäusern relevant, kann aber auch in einem Pflegeheim von Bedeutung sein. Speziell geschulte Pflegekräfte begleiten Sterbende und setzen ihre Spezialkenntnisse ein, um schmerzfreie letzte Tage oder Wochen zu ermöglichen.

Die Aromapflege spricht mit speziell gemischten Düften aus Aromaölen die Sinne an, weckt Erinnerungen und entspannt. Pflegekräfte mit einer entsprechenden Weiterbildung stellen die Düfte den individuellen Bedürfnissen der Bewohner:innen entsprechend zusammen, um positive gesundheitliche und geistige Entwicklungen zu Unterstützen oder um in belastenden Situationen Erleichterung zu verschaffen.

Gut zu wissen

allgemein

Die Vorsorgevollmacht ist ein Instrument der rechtlichen Vorsorge und bestimmt, dass der Bevollmächtigte die finanziellen, organisatorischen und medizinischen Vorgänge für die Person erledigt, die die Vollmacht erteilt hat. Sie erlaubt dem Bevollmächtigten die Regelung der finanziellen Geschäfte, die Vertretung vor dem Gericht und Behörden sowie bei Abschlüssen von Verträgen. Es kann festgelegt werden, ob die Vorsorgevollmacht für alle Angelegenheiten oder nur für einzelne Entscheidungen und Aufgaben gelten soll. Diese müssen dann detailliert beschrieben sein.

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Verfügung über gegebenenfalls zu ergreifende bzw. zu unterlassene medizinische Maßnahmen, die eine erwachsene Person für den Fall festlegt, dass sie durch Krankheit oder Unfall in eine Lage gerät, in der es ihr nicht (mehr) möglich ist, entsprechende Entscheidungen zu treffen.

Um den eigenen Nachlass zu regeln und sicherzustellen, dass genau die Personen bedacht werden, die einem wichtig sind, ist ein Testament unerlässlich. Wenn kein Testament vorliegt, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge.

Ihre Fragen – unsere Antworten

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Sie haben Fragen zur ambulanten Pflege oder zu anderen Betreuungsleistungen? Wir helfen Ihnen gerne weiter! Hier haben wir einige häufig gestellte Fragen zusammengestellt.
Nicht das Richtige dabei? Dann helfen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch, am Telefon oder per E-Mail weiter.

Fragen zu den Mobilen Diensten

Allgemeine Fragen

Sie können den Pflegevertrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen. Eine Kündigungsfrist gibt es nicht.

Wenn Sie selbst und auch kein Angehöriger in der Lage sind, die Tür zu öffnen, benötigt das Pflegepersonal einen Schlüssel, um in die Wohnung zu kommen. Aber seien Sie unbesorgt – Die Schlüssel werden bei uns mit äußerster Sorgfalt und getrennt von Kundendaten aufbewahrt.

Falls noch kein Pflegegrad vorhanden ist oder der zustehende Betrag für die Versorgung nicht ausreicht, kann für Sie ein Eigenanteil der Kosten entstehen. Selbstverständlich erhalten Sie vor der Versorgung oder bei Versorgungsänderungen einen detaillierten Kostenvoranschlag. So sind Sie immer über eventuell anfallende Kosten informiert.

Grundpflege, Verhinderungspflege und Betreuungsleistungen

Fragen zur Pflege

Gerne unterstützen wir Sie auch ohne Pflegegrad. Die erbrachten Leistungen werden Ihnen dann privat in Rechnung gestellt. Falls doch ein Pflegegrad in Frage kommt, unterstützen wir Sie gerne bei der Antragsstellung.

Der Pflegegrad muss vom Pflegebedürftigen bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Hierbei unterstützen wir Sie gerne.

Pflegegrad 1       keine
Pflegegrad 2         689 €
Pflegegrad 3       1298 €
Pflegegrad 4       1612 €
Pflegegrad 5       1995 €

Dafür vereinbaren Sie telefonisch mit uns einen Termin. Dann führen wir bei Ihnen das Beratungsgespräch durch. Diese benötigen Sie zum Nachweis und zur Vorlage bei Ihrer Pflegekasse.

Die Betreuungsleistung muss vom Pflegebedürftigen bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Hierbei unterstützen wir Sie gerne.

Zur Entlastung der Pflegenden wurde ein Betrag von 125 Euro für alle Pflegegrade eingeführt. Dieser kann bei Inanspruchnahme eines Pflegedienstes eingesetzt werden.

Wenn Sie wegen Urlaubs, einer Erkrankung oder persönlichen Terminen verhindert sind, oder einfach mal eine Auszeit benötigen, dann können Sie die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Hier kommt der ambulante Dienst zu Ihnen oder den von Ihnen gepflegten Angehörigen nach Hause und übernimmt die Pflege und Betreuung. Die Pflegekasse übernimmt hier einen großen Teil der Kosten. Es ist zudem auch möglich, die Verhinderungspflege beispielsweise an bestimmten Terminen jede Woche zeitweise in Anspruch zu nehmen.

Sie haben Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn eine Pflegebedürftigkeit schon mindestens sechs Monaten besteht. Der bestehende Pflegegrad selbst spielt hier keine Rolle.

Fragen zur Behandlungspflege

Bedeutung und Kosten

Als Behandlungspflege beschreibt man eine Reihe von Pflegeleistungen, die auf Anordnung eines Arztes durch Pflegepersonal erbracht werden. Das beinhaltet zum Beispiel die Wundversorgung, die Medikamentendosierung und -verabreichung, Verbandwechsel, Legen und Versorgen von Kathetern, Schmerztherapie und die Kontrolle von Blutzucker, Blutdruck und Puls.

Die Leistungen der Behandlungspflege werden nach Abstimmung mit Ihrem Hausarzt oder dem Krankenhaus verordnet. In der Regel werden die Leistungen von der Krankenkasse übernommen.

Damit der Pflegedienst die Maßnahmen der Behandlungspflege durchführen darf, wird eine „Verordnung häuslicher Krankenpflege“ benötigt. Diese stellt der behandelnde Arzt aus.

Angehörige selbst pflegen

Beratung und Schulung

Dafür vereinbaren Sie telefonisch mit uns einen Termin. Danach führen wir bei Ihnen den Beratungsbesuch durch. Diesen benötigen Sie zum Nachweis und zur Vorlage bei Ihrer Pflegekasse, um weiterhin Pflegegeld zu beziehen.

Wir schulen und beraten Sie als pflegende Angehörige speziell auf Ihre Situation abgestimmt und individuell. Dafür kommen wir auch gerne bei Ihnen vorbei.

Für die anonyme Beratung verweisen wir auf das Online-Beratungsangebot der Caritas. Dieses finden Sie über folgenden Link: https://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/onlineberatung

Ihre Frage war nicht mit dabei?

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