Der Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung

erklärt

Die Martinus Schule ist ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) für körperliche und motorische Entwicklung. Aber was bedeutet das eigentlich?
Wenn eine Körperbehinderung sich so auf das Lernen auswirkt, dass regelmäßige sonderpädagogische Maßnahmen nötig sind, um das individuelle Lern- und Leistungspotential zu entfalten, dann besteht der Anspruch auf dieses Bildungsangebot. Dieser Förderbedarf kann hier auch nur vorübergehend bestehen.

Was heißt in diesem Zusammenhang „Körperbehinderung“?

Sind Körperfunktionen oder Körperstrukturen eingeschränkt oder beeinträchtigt, können grundlegende Erfahrungen und Handlungsmöglichkeiten erschwert sein. Eine Körperbehinderung ist aber nicht ausschließlich ein physisches Phänomen. Sie hat auch Auswirkungen auf die Entwicklung und die Lernfähigkeit. Zum Beispiel erfordert der Aufbau schrift- und verbalsprachlicher sowie mathematischer Kompetenzen ein Zusammenwirken von Körperlichkeit und Bewegung, Wahrnehmung mit mentalen Funktionen.

Bildungsgänge

Die Art und die Schwere der motorischen und/oder körperlichen Beeinträchtigung reichen nicht aus, um eine umfassende Aussage zum geeigneten Bildungsgang treffen zu können. Weitere Faktoren werden berücksichtigt, um die Schülerinnen und Schüler in den jeweils geeigneten Bildungsgang zuteilen und unterrichten zu können. In der Martinus Schule sind das die Bildungsgängen Geistige Entwicklung, Lernförderung, Grundschule und die Werkrealschule. Die Sonderpädagogische Diagnostik bildet hier die Grundlage für die Ausgestaltung individueller Bildungsangebote.

Lernorte

Schülerinnen und Schüler mit Körperbehinderung werden in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen (inklusiv oder kooperativ) oder in einem Sonderpädagogischem Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) unterrichtet.