Der Angehörigenbeirat im Bereich Wohnen und Arbeiten für Menschen mit Behinderung

beratend

Der Angehörigenbeirat im Bereich Wohnen und Arbeiten für Menschen mit Behinderung der Stiftung Haus Lindenhof ist ein gewähltes Gremium gemäß des WTPG und der Werkstättenverordnung.

Die Angehörigenvertretung berät und unterstützt die Angehörigen, die Leitungen auf den verschiedenen Ebenen der Stiftung sowie die Heimbeiräte und Werkstatträte in Fragen, die Menschen mit Behinderung nicht selbst lösen können. Hier bündeln sich Erfahrungen, Kenntnisse und Kontakte der Angehörigen, die so in die Arbeit der Stiftung einfließen können. Ziel des Angehörigenbeirats ist es, die Vorstellungen und Wünsche der Menschen mit Behinderung zu vertreten und ihr Selbstbestimmungsrecht weiter zu verwirklichen.

Unsere wichtigsten Aufgaben

  • Beratung und Unterstützung der Heimbeirät:innen, Werkstatträt:innen, Angehörigen und Betreuer:innen zu Fragen des Wohnens, der Arbeit und der Gesundheit.

  • Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit, bei Bildungsmaßnahmen sowie bei Festen und Feiern.

  • Vermittlung bei Auseinandersetzungen und Besprechung von Beschwerden.

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Unsere Geschäftsordnung

Hier können Sie die aktuelle Geschäftsordnung des Angehörigenbeirats im Bereich Wohnen und Arbeiten für Menschen mit Behinderung der Stiftung Haus Lindenhof herunterladen.

Unser Ansprechpartner ist gerne für Ihre Fragen erreichbar

persönlich