Arbeit für Menschen mit und ohne Behinderung

tatkräftig

Eine sinnvolle Arbeit tut gut – und zwar Körper, Geist und Selbstbewusstsein. Auch Menschen mit Behinderung und sozial Benachteiligte haben einen Anspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben.
Das bringt nicht nur Struktur in den Tag, sondern auch das positive Gefühl, selbstständig etwas Großes zu leisten.

Ob in einer Werkstatt oder an der frischen Luft: Beim breiten Angebot der Stiftung Haus Lindenhof ist für jede:n das Richtige dabei. So bieten wir beispielsweise Tätigkeiten in der Montage, in der Landwirtschaft, in Cafeterien oder auch direkt in inklusiven Betrieben an. Sicher ist: Wir begleiten Menschen mit und ohne Behinderung von der beruflichen Qualifizierung bis hin zur Beschäftigung und fördern in jedem Fall ganz individuell. Zudem unterstützen wir auch Menschen, die ohne Behinderung Abstand zum Arbeitsmarkt haben, bei der Integration in das Arbeitsleben.

Das Gefühl, am Ende des Tages stolz auf die Früchte der erledigten Arbeit zurückzublicken ist etwas Wunderbares. Wir machen es möglich – für jede:n.

Zahlen und Fakten

  • Der Werkstättenverbund ist seit 1974 aktiv.

  • An den vier Standorten arbeiten insgesamt 800 Beschäftigte.

  • Die Stiftung Haus Lindenhof ist zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung (AZAV). Unser Qualitätsmanagementsystem ist zertifiziert nach ISO 9001.

Unser Angebot

Unser Beschäftigter Kevin nimmt Sie mit in die Werkstatt

Ihr Berufsweg

Ob Mensch mit oder ohne Behinderung – Wenn Sie arbeiten möchten unterstützen wir Sie gerne.
Im Folgenden zeigen wir, wie wir dabei vorgehen.

Schritt 1: Beratung und Eingangsverfahren

Die Stiftung Haus Lindenhof unterstützt und berät in allen Fragen rund um die berufliche Orientierung, die berufliche Bildung und sozialrechtliche Fragestellungen. Im Anschluss wird gemeinsam die ideale Arbeitsstelle aus einem breiten Angebot an Werkstätten und Betrieben ermittelt.

Schritt 2: Berufsbildung und Qualifizierung

Im Rahmen unserer Integrationsprojekte werden individuelle Qualifizierungsmaßnahmen angeboten. Diese reichen von der fachlichen Qualifizierung über soziale Kompetenzübungen bis hin zu Bewerbungstrainings.

Schritt 3: Vermittlung und Beschäftigung

Anschließend werden die Menschen direkt an die entsprechende Arbeitsstelle oder an weiterführende Bildungsmaßnahmen vermittelt. Die Beschäftigung über die Stiftung Haus Lindenhof wird selbstverständlich mit einem Arbeitsentgelt vergütet.

Der Förder- und Betreuungsbereich richtet sich an Menschen mit schwereren Behinderungen und hohem Unterstützungsbedarf.

Förder- und Betreuungsbereich

Die Stiftung Haus Lindenhof ist Ihr Partner, um die Teilhabe am Arbeitsleben gelingen zu lassen.

Das große Plus

  • Ein breites Netzwerk an Werkstätten und Partnerunternehmen, in der jede:r eine passende Arbeit findet.
  • Langjährige Erfahrung, christliche Werte und individuelle Förderung.
  • Arbeitsentgelt, mit dem sich die Beschäftigung noch besser anfühlt.

Faktencheck Entgelt für Werkstattbeschäftigte

Die Stiftung Haus Lindenhof betreibt vier Werkstätten, eine davon speziell für Menschen mit psychischer Erkrankung. Auf diesem Weg möchten wir einen Faktencheck zum Thema „Entgelt für Werkstattbeschäftigte“ geben.

 

  • Das Grundziel einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) ist Teilhabe am Leben zu ermöglichen und selbstbestimmtes Leben zu verwirklichen.
  • Es besteht für Menschen mit Behinderung keine Werkstattpflicht – niemand muss dort arbeiten. Die Beschäftigungszeit inkl. Pausen und begleitender Maßnahmen wie Gespräche betragen ca. sechs Stunden pro Tag.
  • Um in einer WfbM als Beschäftigter mit einer Behinderung oder psychischen Erkrankung arbeiten zu dürfen, bedarf es eines festgestellten Werkstattstatus.
  • Die WfbM versteht sich als Solidargemeinschaft, nicht als Produktionsgemeinschaft.
  • Die WfbM gibt Menschen mit Behinderung die Möglichkeit zur Teilhabe am Arbeitsleben, ohne genau das Geld erwirtschaften zu müssen, das sie als Entgelt erhalten.
  • Der gesetzliche Mindestlohn gilt für Arbeitnehmer:innen. Beschäftigte in Werkstätten sind im rechtlichen Sinne jedoch keine Arbeitnehmer:innen, sondern stehen laut Sozialgesetzbuch in einem „arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis“. Sie haben mehr Schutzrechte als Arbeitnehmer:innen und weniger Pflichten. Außerdem können sie u.a. nicht gekündigt werden und bekommen bereits nach 20 Jahren Tätigkeit in der WfbM eine Erwerbsminderungsrente.
  • WfbM sind laut Sozialgesetzbuch Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation. Demnach sollen sie u.a. den Beschäftigten ermöglichen, ihre Leistungsfähigkeit zu erhalten, erhöhen oder wiederzugewinnen sowie ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln. Die Beschäftigten haben laut Werkstattverordnung (WVO) einen Anspruch auf pädagogische, soziale, medizinische und psychologische Betreuung.
  • Laut WVO müssen Werkstätten mindestens 70 Prozent dessen, was die Beschäftigten erwirtschaften, als Entgelte auszahlen.
  • Die WfbM fördert die Beschäftigten für den Übergang zum ersten Arbeitsmarkt. Hierfür werden Jobcoachs eingesetzt und Praktikumsstellen nach individuellen Möglichkeiten vermittelt.

 

Weitere Informationen finden Sie auf www.bagwfbm.de/page/entgelte_und_einkommen

Unser Team ist gerne für Ihre Fragen erreichbar

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